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Bistum Fulda

„Kirche muss nah am Menschen sein“ – Jahr der Taufberufung

Spitzengespräch von Katholikenratsvorstand, Bistumsleitung und Dechanten

Foto (M. Ziegler): Diözesanadministrator Weihbischof K.H. Diez mit dem Vorstand des Katholikenrates und weiteren Vertretern der Bistumsleitung, Dechantenkonferenz, ehem. stellv. Priesterratssprecher

Fulda, Geisa, Hanau, Kassel, Marburg (mz) „Die Zukunft der Kirche kann nur gelingen, wenn wir mit unseren pastoralen Angeboten möglichst nah am Menschen sind“, so fasst Steffen Flicker, Vorsitzender des Katholikenrates im Bistum Fulda, die Beratungen einer gemeinsamen Konferenz von Bistumsleitung, Dechanten und Katholikenratsvorstand im Fuldaer Bonifatiushaus zusammen.

 

„Wir danken Diözesanadministrator Weihbischof Prof. Dr. Diez und den Vertretern der Bistumsleitung und Mitgliedern der Dechantenkonferenz für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre und wünschen uns auch für die jetzt anstehende Vakanzzeit eine fruchtbare Fortsetzung“, so der Katholikenratsvorsitzende Steffen Flicker.

Schwerpunkt des Gespräches war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für kirchliche Berufe. Die Kirchenmitgliedschaft, so der stellvertretende Diözesanadministrator Domkapitular Prof. Dr. Stanke, werde auch weiterhin Einstellungsvoraussetzung für Leitungstätigkeiten in der Kirche sowie den unmittelbaren Verkündigungsdienst bleiben. Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil bestätigt, dass Kirchen grundsätzlich berechtigt sind, im Rahmen der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit von Stellenbewerbern zu differenzieren. Dem Europäischen Gerichtshof komme es allerdings darauf an, dass grundsätzlich niemand vom Zugang zu einem Beruf ausgeschlossen werde. Deshalb würden derzeit von den Bistümern deutschlandweit Kriterien für Einstellungsverfahren entwickelt. Zukünftig könnten diese Einstellungskriterien dann auch von den zuständigen Gerichten überprüft werden. Als Sonderfall nannte Domkapitular Steinert allerdings den Kirchenaustritt, der auch weiterhin als bewusste, Nicht-Identifizierung mit den Zielen der katholischen Kirche gewertet werde.

 

Intensiv wurde über die von der Deutschen Bischofskonferenz geplante pastorale Handreichung zum Kommunionempfang evangelischer Ehepartner gesprochen. Der Katholikenratsvorstand schätze Inhalt und die Zielrichtung der pastoralen Handreichung wert, drückte aber gleichzeitig seine Sorge aus, dass die öffentliche, bis nach Rom reichende Auseinandersetzung um dieses Papier nicht den Ruf einzelner Bischöfe, insbesondere des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx, beschädigen dürfe und dass es nun darauf ankomme, die Handreichung in einzelnen Diözesen konkret umzusetzen.

 

Weitere Themen des Gespräches waren die Reaktionen auf den Brief, den das Bistum an alle katholischen Haushalte versandt hat, der Stand der Entwicklungen zum Strategieprozess des Bistums, der Bericht aus der Dechantenkonferenz und der Ausblick auf die Pfarrgemeinderatswahl 2019. Der stellvertretende Sprecher des Priesterrates, Pfr. Sebastian Blümel dankte für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Katholikenrat und Priesterrat. Nach der Emeritierung von Bischof Algermissen habe der Priesterrat allerdings sein Mandat eingebüßt. Aus diesem Grund verabschiedete sich Pfr. Blümel aus dem Gremium.

 

„Im Gegensatz zum Priesterrat bleiben Katholikenrat und auch Kirchensteuerrat weiterhin in Amt und Funktion. Wir werden die Vakanzzeit auch weiterhin in guter Solidarität mit unserer Bistumsleitung gestalten. Wir freuen uns, dass das Bistums zu einem Jahr der Taufberufung aufruft und werden uns an der Umsetzung beteiligen“, so Steffen Flicker abschließend.

16.07.2018


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